Date: Fri, 29 Mar 2024 13:46:28 +0100 (CET)
Message-ID: <1199244352.993.1711716388745@ac13a6ea341c>
Subject: Exported From Confluence
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------=_Part_992_794900141.1711716388745
Content-Type: text/html; charset=UTF-8
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
Content-Location: file:///C:/exported.html
Allgemeines
Im Rahmen unserer T=C3=A4tigkeit besteht zur Absicherung der damit verbu=
ndenen Risiken eine Haftpflichtversicherung. Details hierzu erhalten s=
ie nachfolgend. Die bereitgestellten Informationen sind ohne Gew=C3=A4hr. A=
uf Anforderung =C3=BCbersenden wir ihnen die vollst=C3=A4ndigen Unterlagen =
zum Versicherungsverh=C3=A4ltnis.
Es besteht die M=C3=B6glichkeit bestimmte Risiken zu einem Vertragsverh=
=C3=A4ltnis individuell, nach Bedarf, zu besichern. Bei Interesse, freuen w=
ir uns auf ihre Anfrage.
Deckungsumfang
Verm=C3=B6gensschaden-Haftpflichtversicherung
- Versicherungssumme: 500.000,00 =E2=82=AC
- Jahresh=C3=B6chstleistung: 3-fache Maximierung der Versicherungssumme=
li>
B=C3=
=BCrohaftpflicht-Versicherung
- Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 =E2=82=AC pauschal f=C3=BC=
r Personen- und Sachsch=C3=A4den
- Jahresh=C3=B6chstleistung: 3-fache Maximierung der Versicherungssumme=
li>
Betrieb=
shaftpflicht-Versicherung
- Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 =E2=82=AC pauschal f=C3=BC=
r Personen- und Sachsch=C3=A4den
- Jahresh=C3=B6chstleistung: 3-fache Maximierung der Versicherungssumme=
li>
Produkth=
aftpflicht-Versicherung
- Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 =E2=82=AC pauschal f=C3=BC=
r Personen- und Sachsch=C3=A4den
- Jahresh=C3=B6chstleistung: 3-fache Maximierung der Versicherungssumme=
li>
Umfang de=
s Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht f=C3=BCr Haftpflichtanspr=C3=BCche wegen T=
=C3=A4tigkeiten eines Informationstechnologie- und Telekommunikation-Untern=
ehmens (kurz ITK-Unternehmens) oder eines ITK-Freiberuflers im Sinne einer =
offenen Berufsbilddeckung, insbesondere
IT-Dienstleistungen<=
/h3>
- Hardware-Herstellung, -Implementierung, -Reparatur, -Pflege, -Handel;=
li>
- Software-Herstellung (Programmierung), -Implementierung, -Pflege, -Modi=
fizierung, -Handel;
- IT- und TK-Beratung, -Schulung, -Analyse
- IT-Gutachtenerstellung und IT-Sachverst=C3=A4ndigent=C3=A4tigkeit;
- Planung, Einrichtung und Organisation von Netzwerken;
- Rechenzentrumsbetrieb, Datenerfassung, -speicherung, -verarbeitung.
Online-Dienstlei=
stungen
- Domain-Service, Webdesign, Search Engine Optimizing (SEO), Search Engin=
e Marketing (SEM);
- Provider- und Hosting-Dienstleistungen;
- Host-, Content-, Access-Providing, Cloud-Computing;
- Software as a Service (SaaS), Infrastructure as a Service (IaaS), Platf=
orm as a Service (PaaS);
- Web-, Domain-, Server- und Mail-Hosting.
Tele=
kommunikations-Dienstleistungen
- Herstellung, Implementierung, Reparatur, Pflege und Handel mit Telekomm=
unikations-Hardware, insbesondere Telefonanlagen,
- TK-Endger=C3=A4ten, VoIP, Telefonleitungen;
- Vermittlung und Beratung von Mobilfunk-, Telefon- und Datentarifen.
T=C3=A4tigkeiten im Bereich der Unternehmens- und Pers=
onalberatung
Versicherungsschutz besteht f=C3=BCr Haftpflichtanspr=C3=BCche wegen der=
erlaubten beruflichen T=C3=A4tigkeit als Unternehmens- oder Personalberate=
r im Sinne einer offenen Berufsbilddeckung, insbesondere
Unternehmensberatun=
g
- Organisations- und Entwicklungsberatung;
- Strategieberatung;
- Qualit=C3=A4tskontrollberatung;
- Risikomanagementberatung;
- Technische und logistische Beratung;
- Projektmanagement;
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung;
- Rechtlich zul=C3=A4ssige Au=C3=9Fenwirtschaftsberatung;
- Politische Lobbyarbeit;
- Durchf=C3=BChrung von Schulungen;
- Corporate Finance Beratung;
- Turnaround Management Beratung;
- Beratung bei Gr=C3=BCndung, Umwandlung, Sanierung und Aufl=C3=B6sung vo=
n Unternehmen;
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzun=
g;
- Ver=C3=B6ffentlichungen sowie die T=C3=A4tigkeit als Gutachter, soweit =
diese T=C3=A4tigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten T=C3=A4tigkeits=
bereichen
- stehen.
Personalberatung
- Personalberatung und -vermittlung;
- Headhunter, Recruiter, E-Recruiter;
- Erstellung psychologischer Gutachten;
- Outsourcing- und Outplacementberatung.
- Trainer und Coach, insbesondere f=C3=BCr pers=C3=B6nliche Weiterentwick=
lung, Rhetorik, Kommunikation;
- Freiberuflicher Dozent (z.B. Schulungen, Seminare), Moderator, Supervis=
or;
- (Wirtschafts-) Mediator.
Auditor / Zertifiz=
ierer
- Auditor und Zertifizierer f=C3=BCr ISO-, DIN-, IEC-Normen und vergleich=
bare ausl=C3=A4ndische Zertifizierungen.
Beratung f=C3=BCr Privatpersonen in den Bereichen
- Familie und Erziehung;
- Ehe und Hochzeit;
- Ern=C3=A4hrung und Lebensmittel;
- Spiritualit=C3=A4t;
- Wohnungseinrichtung;
- Schulden und Haushaltsplanung;
- Bewegung, Fitness und Sport.
Externe Fachkr=C3=A4fte, Beauftragte und Berater f=C3=BCr
- Datenschutz (Datenschutzbeauftragter/ EU-Datenschutz-Vertreter), Jugend=
schutz, Umweltschutz, Betriebsschutz, Arbeitsschutz,
- Brandschutz, Maschinenschutz;
- Geldw=C3=A4sche, Sanktionen, Compliance;
- Erste Hilfe.
T=C3=A4=
tigkeiten im Medien-Bereich
Versicherungsschutz besteht f=C3=BCr Haftpflichtanspr=C3=BCche wegen T=
=C3=A4tigkeiten eines Unternehmens im Medien-Bereich (z.B. als Medien-Agent=
ur) oder eines entsprechenden Freiberuflers im Sinne einer offenen Berufsbi=
lddeckung, insbesondere
Medien-Agenturen
- Werbe- und Marketing-Agentur, z.B. im Bereich Planung, Organisation und=
Durchf=C3=BChrung von Marketing und Werbung;
- Online-Marketing-Agentur, z.B. im Bereich Affiliate, SEO, SEM, CRO, Soc=
ial Media;
- Internet-Agentur, z.B. im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Applikatio=
nen (Apps), Programmierung, Hosting;
- Grafik-Agentur, z.B. im Bereich Grafikdesign (digital & print), Cor=
porate Design, Logo-Entwicklung (CI), Illustration, Fotografie;
- Kommunikations-Agentur, z.B. im Bereich Public Relations, Corporate Pub=
lishing, Redaktion;
- Text-Agentur, z.B. im Bereich Recherche, Journalismus, Lektorat, =C3=9C=
bersetzung.
Filmschaffende
- Agenturen im Bereich Produktionsleitung, Regie, Kameraf=C3=BChrung, Bel=
euchtung und Tontechnik;
- Agenturen im Bereich CGI-, Image- und Werbefilmproduktion.
Sonstige
- K=C3=BCnstler-Agentur, z.B. im Bereich Vermittlung von Filmschaffenden,=
Schauspielern oder anderen K=C3=BCnstlern;
- Marktforschungsinstitut, z.B. im Bereich Konsumenten- und Marktforschun=
g, Kundenbefragung, Datenauswertung;
- Event-Agentur, z.B. im Bereich Eventplanung, Organisation und Unterst=
=C3=BCtzung bei der Durchf=C3=BChrung von Events;
- Bildagentur (Footage);
- Blogger;
- Eigenverlag / Selfpublisher.
Zudem sind auch Schulungs- und Beratungsleistungen zu den oben genannten=
Bereichen vom Versicherungsschutz umfasst.
T=C3=A4tigkeit im Bereich Interims-Management
Versicherungsschutz besteht f=C3=BCr Management auf Zeit / Interimsmanag=
ement im versicherten T=C3=A4tigkeitsbereich, soweit der Versicherungsnehme=
r nicht organschaftlich (z.B. als Gesch=C3=A4ftsf=C3=BChrer) t=C3=A4tig ist=
und sofern die Mitversicherung der organschaftlichen T=C3=A4tigkeit im Ver=
sicherungsschein nicht abweichend geregelt ist.
Vorsorge-Versicherung f=C3=BCr Dienstleistungen und eComm=
erce
Entstehen nach Vertragsschluss neue Risiken durch Aufnahme einer weitere=
n beruflichen T=C3=A4tigkeit in den nachfolgenden Bereichen, sind diese im =
Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrags sofort versichert (Vorsorge-Ve=
rsicherung).
- Betrieb von Online-Shops;
- Betrieb von Internetplattformen und Apps;
- Hausverwalter, Facility Manager;
- Verlag, Rundfunk, Fernsehen;
Verm=C3=B6gensschaden-Haftpflichtversicherung
Definiti=
on Verm=C3=B6gensschaden
Verm=C3=B6genssch=C3=A4den sind Sch=C3=A4den, die weder Personensch=C3=
=A4den (T=C3=B6tung, Verletzung des K=C3=B6rpers oder Sch=C3=A4digung der G=
esundheit von Menschen) noch Sachsch=C3=A4den (Besch=C3=A4digung, Verderben=
, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und gel=
dwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Sch=C3=A4den herleiten. Als Ve=
rm=C3=B6genssch=C3=A4den gelten auch der Verlust, die Ver=C3=A4nderung oder=
Blockade elektronischer Daten.
Gesetzliche Haftung=
h3>
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund ge=
setzlicher Haftpflichtbestimmungen f=C3=BCr einen Verm=C3=B6gensschaden ver=
antwortlich gemacht werden.
=C3=96=
ffentlich-rechtliche Haftung
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund ge=
setzlicher Haftpflichtbestimmungen =C3=B6ffentlich-rechtlichen Inhalts f=C3=
=BCr einen Verm=C3=B6gensschaden in Anspruch genommen werden.
Vertragliche Haftung=
Dies gilt auch f=C3=BCr Anspr=C3=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz=
vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterf=C3=BCllung oder Schlechterf=C3=BCllung einer vertraglichen=
Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Vers=
chuldensunabh=C3=A4ngige Haftung
Versicherungsschutz besteht dar=C3=BCber hinaus auch f=C3=BCr Anspr=C3=
=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder ent=
gangenen Gewinn, wenn f=C3=BCr das Abweichen von der vereinbarten Beschaffe=
nheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen (z. B. im Rahmen von Service =
Level Agreements) verschuldensunabh=C3=A4ngig gehaftet werden muss.
Verzugssch=C3=A4den<=
/h3>
Versicherungsschutz besteht dar=C3=BCber hinaus auch f=C3=BCr Anspr=C3=
=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder ent=
gangenen Gewinn aufgrund der Verz=C3=B6gerung einer Leistung.
Daten- =
und Cyber-Drittsch=C3=A4den
Versicherungsschutz besteht dar=C3=BCber hinaus auch f=C3=BCr Anspr=C3=
=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder ent=
gangenen Gewinn
- bei der Verletzung von Geheimhaltungspflichten;
aufgrund der Verletzung von anwendbaren Datenschutzgesetzen (z.B. Bu=
ndesdatenschutzgesetz (BDSG)) in der jeweils g=C3=BCltigen Fassung, Europ=
=C3=A4ische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder vertraglichen Bestim=
mungen, die ein den vorgenannten Gesetzen und Verordnungen oder vergleichba=
ren ausl=C3=A4ndischen Rechtsnormen entsprechendes Schutzniveau vorsehen;=
p>
- die durch eine Cyberrechtsverletzung in Form der Weitergabe eines sich =
selbst reproduzierenden schadhaften Codes (z. B. Viren, W=C3=BCrmer, Trojan=
ische Pferde) sowie durch den unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der =
Internetbenutzung (z. B. Informationspiraterie, Denial-of-Service-Angriff) =
verursacht oder mitverursacht werden.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte, Ver=C3=B6ffe=
ntlichungsrisiken
Versicherungsschutz besteht auch f=C3=BCr Anspr=C3=BCche Dritter auf Sch=
adenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn bei de=
r Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie z. B.
- Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte,
- Patentrechte (bis zu 300.000 =E2=
=82=AC),
- Namens- und Pers=C3=B6nlichkeitsrechte;
- aufgrund von Verst=C3=B6=C3=9Fen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht so=
wie unlautere Werbung;
- wegen Ver=C3=B6ffentlichungen (z. B. auf Webseiten, in den sozialen Med=
ien oder auf Blogs) im Zusammenhang
- mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers.
Externe Datenschutzbeauftragte / externer EU-Datensc=
hutz-Vertreter
Der Versicherer gew=C3=A4hrt auch Versicherungsschutz f=C3=BCr Anspr=C3=
=BCche Dritter aufgrund von Geldbu=C3=9Fen, Geldstrafen, Vertragsstrafen od=
er Entsch=C3=A4digungen mit Strafcharakter, die der Auftraggeber infolge ei=
ner Schlecht- oder Nichterf=C3=BCllung des Versicherungsnehmers und mitvers=
icherter Personen in der Funktion als benannter Datenschutzbeauftragter/ EU=
-Datenschutz-Vertreter zu leisten hat und die dieser vom Versicherungsnehme=
r auf dem Regressweg fordert. Hierzu z=C3=A4hlen z. B.
- Straf- und Bu=C3=9Fgelder aufgrund eines DSGVO-Versto=C3=9Fes (bis 300.=
000 =E2=82=AC)
Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer dar=C3=BCber hinaus=
auch Versicherungsschutz f=C3=BCr Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung =
von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen. F=C3=BCr diese =
Deckungserweiterung gilt eine Entsch=C3=A4digungsgrenze im Rahmen der Versi=
cherungssumme f=C3=BCr Verm=C3=B6genssch=C3=A4den von maximal 100.000 =E2=
=82=AC je Versicherungsfall und -jahr.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Versicherungsnehmer oder eine=
mitversicherte Person mit einem Auftraggeber f=C3=BCr den Fall der Verursa=
chung eines Schadens einen pauschalierten Schadenersatz vereinbart hat. F=
=C3=BCr diese Deckungserweiterung gilt eine Entsch=C3=A4digungsgrenze im Ra=
hmen der Versicherungssumme f=C3=BCr Verm=C3=B6genssch=C3=A4den von maximal=
100.000 =E2=82=AC je Versicherungsfall und -jahr.
Al=
lgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer dar=C3=BCber hinaus=
auch Versicherungsschutz f=C3=BCr Anspr=C3=BCche Dritter auf Schadenersatz=
, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn, die aus Anlass =
der versicherten beruflichen T=C3=A4tigkeit des Versicherungsnehmers wegen =
einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor=
Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz,=
geltend gemacht werden.
Betriebs-, Produkt- und Haftpflichtversicherung
Defini=
tion Personen- und Sachschaden
Ein Personenschaden ist die Gesundheitssch=C3=A4digung, Verletzung oder =
der Tod eines Menschen als Folge eines versicherten Schadensereignisses.
Ein Sachschaden ist die Besch=C3=A4digung oder Zerst=C3=B6rung einer Sache =
als Folge einer Einwirkung auf diese, wobei die Brauchbarkeit der Sache zur=
Erf=C3=BCllung ihres urspr=C3=BCnglichen Zwecks wirtschaftlich beeintr=C3=
=A4chtigt wird. Mitversichert sind auch Anspr=C3=BCche wegen des Abhandenko=
mmens von Sachen, soweit der Versicherungsnehmer daf=C3=BCr haftet.
Gesetzliche Haftung=
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund ge=
setzlicher Haftpflichtbestimmungen f=C3=BCr einen Personen- oder Sachschade=
n oder sich daraus ergebenden Verm=C3=B6gensschaden verantwortlich gemacht =
werden.
=C3=
=96ffentlich-rechtliche Haftung
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund ge=
setzlicher Haftpflichtbestimmungen =C3=B6ffentlich-rechtlichen Inhalts f=C3=
=BCr einen Personen-, Sach- und daraus resultierenden Verm=C3=B6gensschaden=
verantwortlich gemacht werden.
Vertragliche Haftu=
ng
Dies gilt auch f=C3=BCr Anspr=C3=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz=
vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen
- Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
- der Nichterf=C3=BCllung oder Schlechterf=C3=BCllung einer vertraglichen=
Leistungspflicht;
- der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Ve=
rschuldensunabh=C3=A4ngige Haftung
Versicherungsschutz besteht dar=C3=BCber hinaus auch f=C3=BCr Anspr=C3=
=BCche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder ent=
gangenen Gewinn, wenn f=C3=BCr das Abweichen von der vereinbarten Beschaffe=
nheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen (z. B. im Rahmen von Service =
Level Agreements) verschuldensunabh=C3=A4ngig gehaftet werden muss.
Haftpflichtversicherung f=C3=BCr Produkte und Dienstleis=
tungen
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese aufgrund der versicherten T=
=C3=A4tigkeit von Dritten wegen eines Personen-, Sach- oder eines daraus re=
sultierenden Verm=C3=B6gensschadens, insbesondere im Zusammenhang mit folge=
nden Aktivit=C3=A4ten, verantwortlich gemacht werden f=C3=BCr:
- die Herstellung von Produkten;
- den Handel mit Waren;
- Dienstleistungen wie z.B. Beratung, Wartung.
Betriebsst=C3=
=A4ttenrisiko
Versicherungsschutz besteht f=C3=BCr Haftpflichtanspr=C3=BCche wegen der=
Unterhaltung eines Betriebes, insbesondere wegen
- der Nutzung von Grundst=C3=BCcken, z.B. als Eigent=C3=BCmer, Mieter, P=
=C3=A4chter oder Leasingnehmer, die f=C3=BCr den Betrieb des Versicherungsn=
ehmers genutzt werden (nicht mitversichert sind Luftlandepl=C3=A4tze);
- des Haltens und des Gebrauchs von nicht zulassungs- und nicht versicher=
ungspflichtigen Kraftfahrzeugen aller Art mit einer H=C3=B6chstgeschwindigk=
eit von 20 km/h (Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Fahrer die erfor=
derliche Fahrerlaubnis besitzt);
- des Einsatzes von Sicherheitskr=C3=A4ften, Datenschutzbeauftragten, Bet=
riebs=C3=A4rzten oder mit der Betreuung des Betriebsgrundst=C3=BCcks beauft=
ragten Personen;
- der Unterhaltung von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen und Betriebs=
sportgemeinschaften, die ausschlie=C3=9Flich f=C3=BCr den versicherten Betr=
ieb bestimmt sind;
- der T=C3=A4tigkeit einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr;
- der Besch=C3=A4digung, Vernichtung oder des Abhandenkommens von Sachen =
(nicht jedoch Geld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Wertsachen) von Betrieb=
sangeh=C3=B6rigen und Besuchern;
- des Abhandenkommens oder des Verlusts fremder Schl=C3=BCssel oder fremd=
er Code-Karten von T=C3=BCren oder Schlie=C3=9Fanlagen, wenn sich diese rec=
htm=C3=A4=C3=9Fig im Besitz des Versicherungsnehmers oder mitversicherter P=
ersonen befinden (der Versicherungsschutz umfasst die Kosten f=C3=BCr notwe=
ndige =C3=84nderungen oder Erneuerungen der Schl=C3=B6sser, Schlie=C3=9Fanl=
agen, Schl=C3=BCssel oder Code-Karten sowie vor=C3=BCbergehende Objektsiche=
rungsma=C3=9Fnahmen);
- der T=C3=A4tigkeit als Bauherr sowie wegen des Besitzes eines Baugrunds=
t=C3=BCcks, wenn Anspr=C3=BCche wegen verletzter Verkehrssicherungspflichte=
n erhoben werden;
- der Besch=C3=A4digung oder Vernichtung von gemieteten, gepachteten, gel=
iehenen oder geleasten Geb=C3=A4uden und R=C3=A4umlichkeiten (Mietsachsch=
=C3=A4den), soweit es sich nicht um ein versichertes Umweltrisiko handelt;<=
/li>
- des Be- und Entladens von Transportmitteln und Containern; T=C3=A4tigke=
iten (z.B. Bearbeitung, Reparatur oder Pr=C3=BCfung) an und mit fremden Sac=
hen;
- der Besch=C3=A4digung, Vernichtung oder des Abhandenkommens von fremden=
beweglichen Sachen und aller sich daraus ergebenden Verm=C3=B6genssch=C3=
=A4den, sofern der Versicherungsnehmer diese Sachen bis zu 6 Monate gemiete=
t, geleast, gepachtet oder geliehen hat (Obhutssch=C3=A4den). Es gilt eine =
Entsch=C3=A4digungsgrenze von 50.000 =E2=82=AC je Versicherungsfall und -ja=
hr im Rahmen der Versicherungssumme f=C3=BCr Personen- und Sachsch=C3=A4den=
;
- des Gebrauchs, Haltens oder Besitzes eines Modell-Luftfahrzeuges und / =
oder einer Flugdrohne zur Erstellung von Foto-, W=C3=A4rmebild-und Videoauf=
nahmen f=C3=BCr die Zwecke des Unternehmens. Das Maximalgewicht des Modell-=
Luftfahrzeuges und / oder der Flugdrohne inklusive der Kamera darf 5 kg nic=
ht =C3=BCberschreiten. Eine regelm=C3=A4=C3=9Fige Wartung des Modell-Luftfa=
hrzeuges und / oder der Flugdrohne, insbesondere die Behebung offensichtlic=
her M=C3=A4ngel, ist verpflichtend.
Umwelthaft=
pflichtversicherung
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz, wenn diese f=C3=BCr Sch=C3=A4den durch U=
mwelteinwirkungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim=
mungen in Anspruch genommen
werden.
Sch=C3=A4den durch Umwelteinwirkungen sind Sch=C3=A4den, bei denen sich =
Stoffe, Ersch=C3=BCtterungen, Ger=C3=A4usche, Druck, Strahlen, Gase, D=C3=
=A4mpfe oder W=C3=A4rme in Boden, Luft oder Wasser mit unterschiedlicher Ge=
schwindigkeit, auch allm=C3=A4hlich, ausbreiten.
Umweltschadenv=
ersicherung
Der Versicherer gew=C3=A4hrt dem Versicherungsnehmer und den mitversiche=
rten Personen Versicherungsschutz f=C3=BCr =C3=B6ffentlich-rechtliche Anspr=
=C3=BCche gem=C3=A4=C3=9F Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltsch=
=C3=A4den bei einer Sch=C3=A4digung von gesch=C3=BCtzten Arten, nat=C3=BCrl=
ichen Lebensr=C3=A4umen, eines Gew=C3=A4ssers oder des Bodens.
Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetrete=
n ist, nach einer St=C3=B6rung des Betriebes oder aufgrund beh=C3=B6rdliche=
r Anordnung Aufwendungen des Versicherungsnehmers f=C3=BCr Ma=C3=9Fnahmen z=
ur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens.=
Die Feststellung der St=C3=B6rung des Betriebes oder die beh=C3=B6rdliche =
Anordnung m=C3=BCssen in den Zeitraum der Vorw=C3=A4rtsversicherung fallen.=
Alle A=
ngaben sind ohne Gew=C3=A4hr&nb=
sp;von Richtigkeit und Vollst=C3=A4ndigkeit. Die Zusammenstellung stellt ei=
nen unverbindlichen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und versicherte=
n Risiken dar.
------=_Part_992_794900141.1711716388745--