Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Im falle höherer Gewalt / Streik / Aussperrung, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Hierzu zählen auch die unvorhersehbare Erkrankung einer überwiegenden Teil der Belegschaft, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich ist.

Eingriffe Dritter

Erfolgen eingriffe Dritter in die Technik, deren Wartung wir übernommen haben, schulden wir keine Fehlerbeseitigung derer Fehler die durch Eingriffe dritter entstanden sind oder zukünftig noch entstehen werden.

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