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Die Wartungs- und Reparaturarbeiten (Dienstleistung) sind Gegenstand dieses Vertrages.  Geschuldet Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

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Werden entgegen unserer Empfehlungen Handlungen vorgenommen, von denen bereits bekannt ist das diese negative Auswirkungen haben, können wir unsere Leistung nicht wie vertraglich vereinbart erbringen. Das stellt keinen Mangel dar. Beispielweise wird nicht durch uns ein Update eingespielt, das bekanntermaßen zu einem Datenverlust führt. In einem solchen Fall, kann sich die Entstörung entsprechend verzögern. Eine Garantie für eine vollständige Systemwiederherstellung kann indes nicht gegeben werden.

Fremdhardware / Fremdsoftware

Wir betreuen nur Hardware und Software die sie entweder über uns erworben haben oder auf der von uns bereitgestellten Liste unterstützter Systeme aufgeführt ist. Andere Hardware und Software wird von uns nicht im Rahmen einer Wartung gepflegt. Auch bieten wir hierfür keine Entstörungsleistung an-

Erstattungen

Sind wir, aus Gründen die wir zu vertreten haben, nicht in der Lage unsere Leistungen laut Vertrag zu erbringen, gilt nachfolgende Regelung. Für den Monat in dem wir die die vertraglich geschuldete Leistung nicht oder unvollständig erbringen, entfällt die Wartungsgebühr für das betroffene Modul für diesen Monat. Wir werden die Verrechnung mit dem darauffolgenden Abrechnungszeitraum vornehmen.

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Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

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