Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Über die erfolgten Arbeiten erstellen wir eine Dokumentation. Auch führen wir eine Systemdokumentation zu ihrem System. Sie erhalten einen Bericht, über die durchgeführten Arbeiten. In der Regel erfolgt dies durch die automatisierten Meldungen, zugehend per E-Mail, unseres Fallbearbeitungssoftware (Ticketsystem).

Leistungsausführungszeit

Die erforderlichen Arbeiten werden innerhalb der gebuchten Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit durchgeführt. Außerhalb dieser Zeiten findet keine Leistungserbringung statt. Durch die Pflege von Software und Hardware ist ggf. ein Neustart von Programmen, Diensten, Computern, Servern, Switchen, Routern, etc. erforderlich. Dieser Neustart verursacht unweigerlich eine kurzzeitige (i .d r. 1-30 Minuten) Betriebsunterbrechung der betroffenen Systeme. In dieser Zeit steht das betroffene System nicht zur Verfügung. Teilweise werden die Systeme durch automatische Prozesse gepflegt. Eine Voranmeldung der Nutzungseinschränkungen ist daher nicht möglich. Wir sind aber bemüht die erforderlichen Neustarts am Anfang oder Ende der gebuchten Leistungserbringungszeit zu legen.

Sofern sie keine Nutzungseinschränkung (Arbeitsunterbrechung) der Dienste währen dieser Zeiten gewünscht ist, ist eine erweiterte Leistungserbringungszeit zu buchen, die zumindest Teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeiten in ihrem Unternehmen liegt. Da wir die die erforderlichen Neustarts nach Möglichkeit vorzugsweise am Ende (letzte Stunde) der Leistungserbringungszeit durchführen.

Voraussetzungen

Internetzugang

Kundenseitig ist dafür sorge zu tragen das die Systeme, für die wir eine Serviceleistung erbringen, über einen Internetzugang verfügen. Dies ist für die Überwachung und Fernwartung erforderlich. Die genauen Anforderungen haben wir auf der Seite Fernwartungsoftware Fernwartungs- und Monitoringsoftware für sie zusammengestellt.

...

Die technischen Voraussetzungen haben wir auf der Seite Fernwartungsoftware Fernwartungs- und Monitoringsoftware für sie zusammengefasst.

Physischer Zugang

...

Sind wir aufgrund der Umstände nicht in der Lage eine Entstörung selbsttätig zu veranlassen, benötigen wir einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Daher ist ein Mitarbeiter und wenigstens einen Stellvertreter zu benennen. Mindestens eine der benannten Personen muss innerhalbt unserer Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit erreichbar sein. Er ist mit der Befugnis auzustatten, entscheidungen auszustatten Entscheidungen zu treffen die für die weitere Entstörung von Belang sind. Beispielsweise den Erwerb eines kostenpflichtigen Ersatzteils under Softwareupdates zu genehmigen.

...