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Schlüssel

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Voraussetzung für den Servicevertrag ist der Einsatz von einer durch uns freigegebenen Fernwartungsoftware. Diese wird kostenfrei durch uns bereitgestellt und eingerichtet. Außerdem gilt der Fernzugriff ohne wiederkehrende Autorisierung durch den Kunden (manuelle Freigabe der Fernwartung durch einen Mitarbeiter) auf Server und andere Netzwerkgeräte, ausgenommen Arbeitsplätze, als vereinbart. Selbstverständlich kann auf Wunsch auch die dauerhafte Fernwartung ebenfalls auf den Arbeitsplätzen eingerichtet werden.

Ein Internetzugang ist obligatorisch. Alle Systeme, die Bestandteil des Wartungsvertrages sind, benötigen einen Internetzugriff. Dieser dient dazu Updates zu beziehen und einen Fernwartungszugang zu ermöglichen.

Zugriffsrechte

Für den erforderlichen technischen Zugang zu den Systemen hat der Kunde, auf seine Kosten, sorge zu tragen. Es ist erforderlich das von dem Gerät aus ein Zugriff Internetzugriff über Port 5938/TCP+UDP (Teamviewer), 80/TCP (http) und Port 443/TCP (https) möglich ist und eine korrekte Namensauflösung gegeben ist mit Port 53/UDP+TCP (DNS) gegeben ist.

Um sie Unterstützen zu können müssen uns die gültigen Zugangsdaten für einen administrativen Zugang zu ihren System die Bestandteil des Wartungsvertrags vorliegen. Ohne gültige Zugangsdaten können wir unsere Leistung nicht erbringen.

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