Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Die Wartungs- und Reparaturarbeiten (Dienstleistung) sind Gegenstand dieses Vertrages.  Geschuldet Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

...

Über die erfolgten Arbeiten erstellen wir eine Dokumentation. Auch führen wir eine Systemdokumentation zu ihrem System. Sie erhalten einen Bericht, über die durchgeführten Arbeiten. In der Regel erfolgt dies durch die automatisierten Meldungen, zugehend per E-Mail, unseres Fallbearbeitungssoftware (Ticketsystem).

Leistungsausführungszeit

Die erforderlichen Arbeiten werden innerhalb der gebuchten Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit durchgeführt. Außerhalb dieser Zeiten findet keine Leistungserbringung statt. Durch die Pflege von Software und Hardware ist ggf. ein Neustart von Programmen, Diensten, Computern, Servern, Switchen, Routern, etc. erforderlich. Dieser Neustart verursacht unweigerlich eine kurzzeitige (i .d r. 1-30 Minuten) Betriebsunterbrechung der betroffenen Systeme. In dieser Zeit steht das betroffene System nicht zur Verfügung. Teilweise werden die Systeme durch automatische Prozesse gepflegt. Eine Voranmeldung der Nutzungseinschränkungen ist daher nicht möglich. Wir sind aber bemüht die erforderlichen Neustarts am Anfang oder Ende der gebuchten Leistungserbringungszeit zu legen.

Sofern sie keine Nutzungseinschränkung (Arbeitsunterbrechung) der Dienste währen dieser Zeiten gewünscht ist, ist eine erweiterte Leistungserbringungszeit zu buchen, die zumindest Teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeiten in ihrem Unternehmen liegt. Da wir die die erforderlichen Neustarts nach Möglichkeit vorzugsweise am Ende (letzte Stunde) der Leistungserbringungszeit durchführen.

Voraussetzungen

Internetzugang

Kundenseitig ist dafür sorge zu tragen das die Systeme, für die wir eine Serviceleistung erbringen, über einen Internetzugang verfügen. Dies ist für die Überwachung und Fernwartung erforderlich. Die genauen Anforderungen haben wir auf der Seite Fernwartungsoftware Fernwartungs- und Monitoringsoftware für sie zusammengestellt.

...

Die technischen Voraussetzungen haben wir auf der Seite Fernwartungsoftware Fernwartungs- und Monitoringsoftware für sie zusammengefasst.

Physischer Zugang

...

Sind wir aufgrund der Umstände nicht in der Lage eine Entstörung selbsttätig zu veranlassen, benötigen wir einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Daher ist ein Mitarbeiter und wenigstens einen Stellvertreter zu benennen. Mindestens eine der benannten Personen muss innerhalbt unserer Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit erreichbar sein. Er ist mit der Befugnis auzustatten, entscheidungen auszustatten Entscheidungen zu treffen die für die weitere Entstörung von Belang sind. Beispielsweise den Erwerb eines kostenpflichtigen Ersatzteils under Softwareupdates zu genehmigen.

...

Im falle höherer Gewalt / Streik / Aussperrung, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Hierzu zählen auch die unvorhersehbare Erkrankung einer überwiegenden Teil der Belegschaft, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich ist.

Eingriffe Dritter

Erfolgen eingriffe Dritter in die Technik, deren Wartung wir übernommen haben, schulden wir keine Fehlerbeseitigung derer Fehler die durch Eingriffe dritter entstanden sind oder zukünftig noch entstehen werden.

...

Werden entgegen unserer Empfehlungen Handlungen vorgenommen, von denen bereits bekannt ist das diese negative Auswirkungen haben, können wir unsere Leistung nicht wie vertraglich vereinbart erbringen. Das stellt keinen Mangel dar. Beispielweise wird nicht durch uns ein Update eingespielt, das bekanntermaßen zu einem Datenverlust führt. In einem solchen Fall, kann sich die Entstörung entsprechend verzögern. Eine Garantie für eine vollständige Systemwiederherstellung kann indes nicht gegeben werden.

Fremdhardware / Fremdsoftware

Wir betreuen nur Hardware und Software die sie entweder über uns erworben haben oder auf der von uns bereitgestellten Liste unterstützter Systeme aufgeführt ist. Andere Hardware und Software wird von uns nicht im Rahmen einer Wartung gepflegt. Auch bieten wir hierfür keine Unterstützung bei der Entstörung an.

Erstattungen

Sind wir, aus Gründen die wir zu vertreten haben, nicht in der Lage unsere Leistungen laut Vertrag zu erbringen, gilt nachfolgende Regelung. Für den Monat in dem wir die die vertraglich geschuldete Leistung nicht oder unvollständig erbringen, entfällt die Wartungsgebühr für das betroffene Modul für diesen Monat. Wir werden die Verrechnung mit dem darauffolgenden Abrechnungszeitraum vornehmen.

...

Die Zahlung erfolgt quartalsweise im Voraus. Details können sie unter Preisliste unter Preisermittlung für Wartungsverträge entnehmen.

...

Wir unterhalten eine Haftpflichtversicherung. Die Details können sie dem Dokument Haftpflichtversicherung entnehmen.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende gekündigt werden.