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Schlüssel

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  • Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte,
  • Patentrechte (bis zu 100.000 €),
  • Namens- und Persönlichkeitsrechte;
  • aufgrund von Verstößen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung;
  • wegen Veröffentlichungen (z. B. auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang
  • mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers.

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Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter aufgrund von Geldbußen, Geldstrafen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen mit Strafcharakter, die der Auftraggeber infolge einer Schlecht- oder Nichterfüllung des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen in der Funktion als benannter Datenschutzbeauftragter/ EU-Datenschutz-Vertreter zu leisten hat und die dieser vom Versicherungsnehmer auf dem Regressweg fordert. Hierzu zählen z. B.

  • Straf- und Bußgelder aufgrund eines DSGVO-Verstoßes (bis 300.000 €)

Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz

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