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1

Dienstleistung

1.1

Informationstechnische Systeme (EDV)

1.1.1

10-10-11

Installation und Inbetriebnahme

22,501)

AW2)

1.1.2

10-10-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

22,501)

AW2)

1.1.3

10-10-15

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

22,501)

AW2)

1.1.4

10-10-12

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen in hochverfügbaren Systemumgebungen8)

30,001)

AW2)

1.1.5

10-10-13

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen im Bereich der IT – Sicherheit5)

30,001)

AW2)

 

 

 

 

 

 

1.2

Telekommunikationssysteme

1.2.1

10-11-14

Installation und Inbetriebnahme
von Telekommunikationsanlagen

22,501)

AW2)

1.2.2

10-11-11

Installation und Inbetriebnahme
von vernetzten Telekommunikationsanlagen

22,501)

AW2)

1.2.3

10-11-12

Installation und Inbetriebnahme
eines Unified Messaging System

22,501)

AW2)

1.2.4

10-11-13

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

22,501)

AW2)

1.2.5

10-11-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

22,501)

AW2)

 

 

 

 

 

 

1.3

Installationsarbeiten

1.3.1

10-13-10

Elektroinstallation

12,501)

AW2)

1.3.2

10-13-11

Netzwerkinstallation

13,751)

AW2)

1.3.3

10-13-12

Telekommunikation

13,751)

AW2)

1.3.4

10-13-13

Feldbussysteme

22,501)

AW2)

 

 

 

 

 

 

1.4

Support / Hotline

1.4.1

10-15-11

Telefonische Kundenbetreuung3)

7,501)

AW6)

1.4.2

10-15-10

Fernwartung über das Internet3)

7,501)

AW6)

1.4.3

10-15-12

Fernwartung von hochverfügbaren Systemen3)

10,001)

AW6)

1.4.4

10-15-13

Fernwartung von IT-Sicherheitslösungen3)

10,001)

AW6)

1.4.5

10-15-14

Produktunterstützung für Standardprodukte3)

7,501)

AW6)

1.4.6

10-15-15

Bürodienstleistung / Dateneingabe3)

3,751)

AW6)

1.4.7

10-15-16

Technische Kundenbetreuung im Backoffice3)

7,501)

AW6)

 

 

 

 

 

 

1.5

Schulung und Einweisung

1.5.1

10-12-10

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Anwender

22,501)

AW1)

1.5.2

10-12-11

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Systemverwalter

22,501)

AW1)

1.5.3

10-12-12

Anwenderschulung

120,001)

Stunde4)

1.5.4

10-12-13

Anwenderschulung – Tagessatz

960,001)

Tag7)

1.5.5

10-12-14

Systemverwalterschulung

120,001)

Stunde4)

1.5.6

10-12-15

Systemverwalterschulung – Tagessatz

960,001)

Tag7)

 

 

 

 

 

 

1.6

Beratung

1.6.1

10-18-10

Ganzheitliche Unternehmenslösungen

33,751)

AW2)

1.6.2

10-18-11

IT – Infrastruktursysteme

33,751)

AW2)

1.6.3

10-18-12

Telekommunikationslösungen,
einschließlich UMS und VoIP

33,751)

AW2)

1.6.4

10-18-13

IT – Sicherheit und Grundschutz

33,751)

AW2)

1.6.5

10-18-14

IT – Softwarelösungen

33,751)

AW2)

 

 

 

 

 

 

1.7

Entwicklung von Soft- und Hardwarelösungen

1.7.1

10-14-10

Entwicklung von Anwenderprogrammen
unter Microsoft® Windows®

22,501)

AW2)

1.7.2

10-14-11

Entwicklung von Diensten
unter Microsoft® Windows®

22,50)

AW2)

1.7.3

10-14-12

Entwicklung von Gerätetreibern
unter Microsoft® Windows®

37,501)

AW2)

1.7.4

10-14-13

Datenbankprogrammierung für Microsoft® SQL Server®, Oracle®, MySQL®, Firebird®, CouchDB®, MongoDB®, Cassandra®, Redis®, etc.

22,501)

AW2)

1.7.5

10-14-14

Entwicklung von Internetanwendungen
mit ASP.NET, Java, PHP, Ruby (Rails), Perl, Fortran und R

20,001)

AW2)

1.7.6

10-14-15

Entwicklung von Anwenderprogrammen
unter Linux oder OS X

27,501)

AW2)

1.7.7

10-14-16

Entwicklung von Diensten
unter Linux oder OS X

27,501)

AW2)

1.7.8

10-14-17

Entwicklung von Gerätetreibern
unter Linux oder OS X

45,001)

AW2)

1.7.9

10-14-18

Entwicklung von elektronischen Baugruppen und Geräten (Hardwareentwurf und Entwicklung dazugehöriger Software)

37,501)

AW2)

1.7.10

10-14-19

Entwicklung von Programmen für industrielle Automation und Gebäudeautomation

37,501)

AW2)

 

 

 

 

 

 

1.8

Wartungsvertrag

1.8.1

10-16-10

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe II - Silber

2% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.2

10-16-11

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe III - Gold

4% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.3

10-16-12

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe IV - Platin

8% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.4

10-16-13

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe I – Bronze

kostenfrei

1.8.5

10-16-14

Wartungsvertrag für
Telekommunikationssysteme

1% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.6

10-16-15

Wartungsvertrag für
Personalzeiterfassungssysteme

1% vom Anschaffungspreis pro Monat

 

 

 

 

 

 

2

Reisekosten

2.1

Fahrtkosten

 

 

 

2.1.1

12-10-10

PKW11)

0,651)

km

2.1.2

12-10-11

Anderen Verkehrsmitteln

nach Aufwand

2.1.3

12-10-12

Autobahngebühren und ähnliche Gebühren

nach Aufwand

2.1.4

12-10-13

Parkgebühren und ähnliche Gebühren

nach Aufwand

 

 

 

 

 

 

2.2

Reisezeit

2.2.1

12-15-10

Reisezeit9)

-10%

AW2)

2.2.2

12-15-11

Wartezeit10)

-10%

AW2)

 

 

 

 

 

 

2.3

Verpflegung (Inland)

2.3.1

12-11-10

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag

35,001)

Tag

2.3.2

12-11-11

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag, an dem der Reisebeginn nach 12:00 Uhr oder das Reiseende vor 12:00 Uhr liegt

27,501)

Tag

 

 

 

 

 

 

2.4

Verpflegung (Ausland)

2.4.1

12-12-10

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag

auf Anfrage

 

 

 

 

 

 

2.5

Übernachtung (Inland)

2.5.1

12-13-10

Pauschalsatz für Übernachtung pro Kalendertag

75,001)

Tag

 

 

 

 

 

 

2.6

Übernachtung (Ausland)

2.6.1

12-14-10

Pauschalsatz für Übernachtung pro Kalendertag

auf Anfrage

 

 

 

 

 

 

3.

Allgemeines

3.1

Unsere Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Hierin ist eine Stunde Pause enthalten.

 

 

 

3.2

Für außerhalb unserer normalen Arbeitszeit erbrachte Leistungen berechnen wir folgende Zuschläge zu den Verrechnungssätzen:

 

 

 

 

für Nachtarbeit

ab 20:00 Uhr

bis 06:00 Uhr

50%

 

 

 

für Arbeit am Samstag

 

 

25%

 

 

 

für Arbeit an Sonn- und Feiertagen

 

 

100%

 

 

 

für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 12 Uhr

250%

 

 

 

für besondere Feiertagsarbeiten
(24. Dezember ab 12 Uhr, 25. und 26. Dezember)

300%

 

 

3.3

Leistungen erbringen wir generell erst nach Vorliegen eines schriftlichen Auftrages

 

 

 

3.4

Unsere Leistungen werden auf der Basis unserer jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

 

 

 

3.5

Zu den genannten Preisen ist im Inland die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzurechnen.

 

 

 

3.6

Die gesetzliche Arbeitsschutzverordnung gestattet eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Bei Vorliegen besonderer Umstände sind gewissen Ausnahmen zugelassen.

 

 

 

3.7

Wartezeiten werden mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.

 

 

 

3.8

Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.

 

 

 

3.9

Unternehmen die über eine IT-Landschaft geringer Komplexität verfügen, erhalten auf unsere Verrechnungssätze unter Punkt 1.1 bis 1.4 20% Rabatt. In der Regel handelt es sich hierbei um kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, mit einem alleinstehenden Server der mit üblicher Standardsoftware ausgestattet ist.

Begründet ist dies durch eine regelmäßig einfacheren und mehr standardisierbaren Anforderungsprofil sowie dem reduziertem Abstimmungs- und Planungsaufwand. Den dadurch entstehenden Kostenvorteil geben wir an den Kunden weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 


________________

1) Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.
2) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 15 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
3) Die Leistung wird nur berechnet sofern diese nicht bereits über einen Wartungsvertrag abgedeckt wird.
4) Unterrichtspausen gelten als Arbeitszeit.
5) Leistungen welche unter den IT-Grundschutz bzw. die ISO/IEC 27000-Reihe fallen.
6) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 5 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
7) Ein Tag entspricht 8 Stunden.
8) Hochverfügbar sind Systeme die trotz Ausfalls einer seiner Komponenten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterhin den Betrieb gewährleisten.
9) Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
10) Nicht durch uns zu verantwortende Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
11) Es wird die gesamte Wegstrecke (Anfahrt und Rückfahrt) angesetzt.



Stand der Information: 27.02.2017


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