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Voraussetzungen

Voraussetzung für den Servicevertrag ist der Einsatz von einer durch uns freigegebenen Fernwartungsoftware. Diese wird kostenfrei durch uns bereitgestellt und eingerichtet. Außerdem gilt der Fernzugriff ohne wiederkehrende Autorisierung durch den Kunden (manuelle Freigabe der Fernwartung durch einen Mitarbeiter) auf Server und andere Netzwerkgeräte, ausgenommen Arbeitsplätze, als vereinbart.

Zugriffsrechte

Für den erforderlichen technischen Zugang zu den Systemen hat der Kunde, auf seine Kosten, sorge zu tragen. Es ist erforderlich das von dem Gerät aus ein Zugriff Internetzugriff über Port 80/TCP (http) und Port 443/TCP (https) möglich ist und eine korrekte Namensauflösung gegeben ist Port 53/UDP (DNS).

Softwarekomponenten

Unbeaufsichtigter Zugriff

x

Beaufsichtigter Zugriff

x



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