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Voraussetzungen

Voraussetzung für den Servicevertrag ist der Einsatz von einer durch uns freigegebenen Fernwartungsoftware. Diese wird kostenfrei durch uns bereitgestellt und eingerichtet. Außerdem gilt der Fernzugriff ohne wiederkehrende Autorisierung durch den Kunden (manuelle Freigabe der Fernwartung durch einen Mitarbeiter) auf Server und andere Netzwerkgeräte, ausgenommen Arbeitsplätze, als vereinbart. Selbstverständlich kann auf Wunsch auch die dauerhafte Fernwartung ebenfalls auf den Arbeitsplätzen eingerichtet werden.

Zugriffsrechte

Für den erforderlichen technischen Zugang zu den Systemen hat der Kunde, auf seine Kosten, sorge zu tragen. Es ist erforderlich das von dem Gerät aus ein Zugriff Internetzugriff über Port 5938/TCP+UDP (Teamviewer), 80/TCP (http) und Port 443/TCP (https) möglich ist und eine korrekte Namensauflösung gegeben ist Port 53/UDP+TCP (DNS).

Um sie Unterstützen zu können müssen uns die gültigen Zugangsdaten für einen administrativen Zugang zu ihren System die Bestandteil des Wartungsvertrags vorliegen. Ohne gültige Zugangsdaten können wir unsere Leistung nicht erbringen.

Verzögerungen und ggf. daraus resultierende Überschreitungen der Reaktionszeiten, die nicht durch uns zu verantworten sind, stellen keine Nichterfüllung der zugesicherten Leistung dar (Beispielsweise: es liegen keine gültigen Zugangsdaten vor).

Softwarekomponenten

Unbeaufsichtigter Zugriff

Für den unbeaufsichtigten Zugriff können sie das Kundenmodul unter https://get.teamviewer.com/bg-host herunterladen. Dieser fordert sie bei der Installation auf dem permanenten Zugriff durch unser Unternehmen zuzustimmen. Nach erfolgter Zustimmung trägt sich der Client bei uns automatisch ein.

Beaufsichtigter Zugriff

Für den unbeaufsichtigten Zugriff können sie das Kundenmodul unter https://get.teamviewer.com/bg-support herunterladen. Für einen Zugriff meldet sich das Modul automatisch an unserem System an. Der Benutzer am Arbeitsplatz muss dann noch die Zustimmung für einen Zugriff des Technikers erteilen.


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