Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • der Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen;
  • der Organisation und Ausführung von Veranstaltungen für das eigene Unternehmen;
  • der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • der Nutzung von Grundstücken, z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer, die für den Betrieb des Versicherungsnehmers genutzt werden; nicht mitversichert sind Luftlandeplätze;
  • des Haltens und des Gebrauchs von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen aller Art mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h; Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt;
  • des Einsatzes von Sicherheitskräften, Datenschutzbeauftragten, Betriebsärzten oder mit der Betreuung des Betriebsgrundstücks beauftragten Personen;
  • der Unterhaltung von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen und Betriebssportgemeinschaften, die ausschließlich für den versicherten Betrieb bestimmt sind;
  • der Tätigkeit einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr;
  • der Beschädigung, Vernichtung oder des Abhandenkommens von Sachen (nicht jedoch Geld, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Wertsachen) von Betriebsangehörigen und Besuchern;
  • des Abhandenkommens oder des Verlusts fremder Schlüssel oder fremder Code-Karten von Türen oder Schließanlagen, wenn sich diese rechtmäßig im Besitz des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen befinden; der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für notwendige Änderungen oder Erneuerungen der Schlösser, Schließanlagen, Schlüssel oder Code-Karten sowie vorübergehende Objektsicherungsmaßnahmen;
  • der Tätigkeit als Bauherr sowie wegen des Besitzes eines Baugrundstücks, wenn Ansprüche wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten erhoben werden;
  • der Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten (Mietsachschäden), soweit es sich nicht um ein versichertes Umweltrisiko handelt;
  • die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen (z. B. in Unterkünften) auf Geschäftsreisen;
  • des Be- und Entladens von Transportmitteln und Containern;
  • Tätigkeiten (z. B. Bearbeitung, Reparatur oder Prüfung) an und mit fremden Sachen. Ansprüche wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden gelten bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000 EUR mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen bis zu 6  Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hat.

...