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Nachfolgend erhalten sie eine Übersicht zu unseren Verrechnungssätzen. Informationen zu unseren Wartungsverträgen sind ergänzend dazu unter Wartungsverträge abrufbar.

 
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1

Dienstleistung

1.1

Informationstechnische Systeme (IT)

1.1.1

10-10-11

Installation und Inbetriebnahme

22

30,

50

001)

AW2)

1.1.2

10-10-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

22

30,

50

001)

AW2)

1.1.3

10-10-15

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

22

30,

50

001)

AW2)

1.1.4

10-10-12

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen in hochverfügbaren Systemumgebungen8)

30

45,001)

AW2)

1.1.5

10-10-13

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen im Bereich der IT – Sicherheit5)

30

45,001)

AW2)

 

 

 

 

 







1.2

Telekommunikationssysteme (TK)

1.2.1

10-11-14

Installation und Inbetriebnahme
von Telekommunikationsanlagen

22

30,

50

001)

AW2)

1.2.2

10-11-11

Installation und Inbetriebnahme
von vernetzten Telekommunikationsanlagen (Verbundsysteme an mehreren Standorten)

22

30,

50

001)

AW2)

1.2.3

10-11-12

Installation und Inbetriebnahme
eines Unified Messaging System

22

30,

50

001)

AW2)

1.2.4

10-11-13

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

22

30,

50

001)

AW2)

1.2.5

10-11-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

22

30,

50

001)

AW2)

 

 

 

 

 

 







1.3

Installationsarbeiten (Elekto, DV, TK, Bus)

1.3.1

10-13-10

Elektroinstallation

12

22,501)

AW2)

1.3.2

10-13-11

Netzwerkinstallation

13

22,

75

501)

AW2)

1.3.3

10-13-12

Telekommunikation

13

22,

75

501)

AW2)

1.3.4

10-13-13

Feldbussysteme

22

45,

50

001)

AW2)

 

 

 

 

 

 







1.4

Support / Hotline (Support-Team)

1.4.1

10-15-11

Telefonische Kundenbetreuung3)

7

10,

50

001)

AW6)

1.4.2

10-15-10

Fernwartung über das Internet3)

7

10,

50

001)

AW6)

1.4.3

10-15-12

Fernwartung von hochverfügbaren Systemen3)

10

15,001)

AW6)

1.4.4

10-15-13

Fernwartung von IT-Sicherheitslösungen3)

10

15,001)

AW6)

1.4.5

10-15-14

Produktunterstützung für Standardprodukte3)

7

10,

50

001)

AW6)

1.4.6

10-15-15

Bürodienstleistung / Dateneingabe3)

3,751)

AW6)

1.4.7

10-15-16

Technische Kundenbetreuung im Backoffice3)

7

10,

50

001)

AW6)

 

 

 

 

 

 







1.5

Schulung und Einweisung (IT/TK)

1.5.1

10-12-10

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Anwender

22

30,

50

001)

AW1)

1.5.2

10-12-11

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Systemverwalter

22

45,

50

001)

AW1)

1.5.3

10-12-12

Anwenderschulung

120,001)

Stunde4)

1.5.4

10-12-13

Anwenderschulung – Tagessatz

960,001)

Tag7)

1.5.5

10-12-14

Systemverwalterschulung

120

180,001)

Stunde4)

1.5.6

10-12-15

Systemverwalterschulung – Tagessatz

960

1440,001)

Tag7)

 

 

 

 

 

 







1.6

Beratung (IT/TK)

1.6.1

10-18-10

Ganzheitliche Unternehmenslösungen

33

55,

75

001)

AW2)

1.6.2

10-18-11

IT – Infrastruktursysteme

33

55,

75

001)

AW2)

1.6.3

10-18-12

Telekommunikationslösungen,
einschließlich UMS und VoIP

33

55,

75

001)

AW2)

1.6.4

10-18-13

IT – Sicherheit und Grundschutz

33

55,

75

001)

AW2)

1.6.5

10-18-14

IT – Softwarelösungen

33

55,

75

001)

AW2)

 

 

 

 

 

 







1.7

Entwicklung von Soft- und Hardwarelösungen (IT)

1.7.110-14-
10

Entwicklung von Anwenderprogrammen
unter Microsoft® Windows®

22,501)

AW2)

1.7.2

10-14-11

Entwicklung von Diensten
unter Microsoft® Windows®

22,50)

AW2)

1.7.3

10-14-12

Entwicklung von Gerätetreibern
unter Microsoft® Windows®

37,501)

AW2)

1.7.4

10-14-13

Datenbankprogrammierung für Microsoft® SQL Server®, Oracle®, MySQL®, Firebird®, CouchDB®, MongoDB®, Cassandra®, Redis®, etc.

22,501)

AW2)

1.7.5

10-14-14

Entwicklung von Internetanwendungen
mit ASP.NET, Java, PHP, Ruby (Rails), Perl, Fortran und R

20Entwicklung von Software für Standardhardware30,
20,
001)AW2)

1.7.

6

10-14-15

Entwicklung von Anwenderprogrammen
unter Linux oder OS X

27,501)

AW

2

)

1.7.7

10-14-

16

Entwicklung von Diensten
unter Linux oder OS X

27,501)

AW2)

1.7.8

10-14-17

Entwicklung von Gerätetreibern
unter Linux oder OS X

45,001)

AW2)

1.7.9

10-14-18

21

Entwicklung von

Entwicklung von

elektronischen Baugruppen und Geräten (Hardwareentwurf und Entwicklung dazugehöriger Software)

37

45,

50

001)

AW2)

1.7.

10

3

10-14-

19

22

Entwicklung von Programmen für industrielle Automation und Gebäudeautomation

37

45,

50

001)

AW2)

 

 

 

 

 

 







1.8
Wartungsvertrag (IT/TK
Konstruktionsarbeiten (Maschinen- und Anlagenbau)
1.8.110-
16
17-10

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe II - Silber

2% vom Anschaffungspreis pro Monat

Konstruktion mit 3D-CAD System7,501)AW6)






1.9

Wartungsvertrag (IT/TK)

1.9.1

1.8.2

10-16-11

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe III - Gold

4% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.3

10-16-12

Wartungsvertrag für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe IV - Platin

8% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.4

10-16-

13

10

Wartungsvertrag

für
Informationstechnische Systeme (EDV)
Stufe I – Bronze

kostenfrei

1.8.5

10

-

16-14

Wartungsvertrag für
Telekommunikationssysteme

1% vom Anschaffungspreis pro Monat

1.8.6

10-16-15

Wartungsvertrag für
Personalzeiterfassungssysteme

Wartungsvertrag laut Konzept

Detaillierte Informationen sind unter Wartungsverträge abrufbar.

siehe Wartungsverträge

1% vom Anschaffungspreis pro Monat


2

Reisekosten

2.1

Fahrtkosten

 

 

 




2.1.1

12-10-10

PKW11)

0,651)

km

2.1.2

12-10-11

Anderen Verkehrsmitteln

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten

2.1.3

12-10-12

Autobahngebühren und ähnliche Gebühren

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten

2.1.4

12-10-13

Parkgebühren und ähnliche Gebühren

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten

 

 

 

 

 

 







2.2

Reisezeit

2.2.1

12-15-10

Reisezeit9)

Verrechnungssatz

-10%

AW2)

mit 10% Rabatt

2.2.2

12-15-11

Wartezeit10)

Verrechnungssatz

-

mit 10% Rabatt

AW







2

)

 

 

 

 

 

 

2

.3

Verpflegung (Inland)

2.3.1

12-11-10

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag

35

45,001)

Tag

2.3.2

12-11-11

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag, an dem der Reisebeginn nach 12:00 Uhr oder das Reiseende vor 12:00 Uhr liegt

27

22,501)

Tag

 

 

 

 

 

 







2.4

Verpflegung (Ausland)

2.4.1

12-12-10

Pauschalsatz

Satz für Verpflegung pro Kalendertag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten





2.5

Übernachtung (Inland)

2.5.1

12-13-10

Pauschalsatz

 

 

 

 

 

 

Satz für Übernachtung pro Kalendertag

75,001)

Tag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten







2.6

Übernachtung (Ausland)

2.6.1

12-14-10

Pauschalsatz

Satz für Übernachtung pro Kalendertag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten


3

Zuschläge

Für


für außerhalb unserer normalen Arbeitszeit erbrachte Leistungen berechnen wir folgende Zuschläge zu den Verrechnungssätzen:

3.1

für Nachtarbeit

ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr

+ 50%

3.2

für Arbeit am Samstag

 


+ 25%

3.3 

für Arbeit an Sonn- und Feiertagen

 


+ 100%

3.4für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 12 Uhr

+

250%

350%

3.5für besondere Feiertagsarbeiten
(24. Dezember ab 12 Uhr, 25. und 26. Dezember)

+ 400%

für Leistungen die unaufschiebbar sind und ein sofortiges Handeln erfordern:
3.6für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen innerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA
+ 200%
3.7für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA
+ 300%

4Abschläge
4.1

für Reisezeit9)
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.

- 10%
4.2für Wartezeit10)
Wartezeiten werden mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
- 10%


Rahmenbedingungen:

  • Unsere Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Hierin ist eine Stunde Pause enthalten.
  • Leistungen erbringen wir generell erst nach Vorliegen eines schriftlichen Auftrages.
  • Unsere Leistungen werden auf der Basis unserer jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
  • Zu den genannten Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
  • Die gesetzliche Arbeitsschutzverordnung gestattet eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Bei Vorliegen besonderer Umstände sind gewissen Ausnahmen zugelassen.
  • Können die Arbeiten zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden und liegt die Ursache im Einflussbereich des Kunden, berechnen wir die angefallen Reise- und Wartezeiten nach vorstehender Preisliste.Unternehmen die über eine IT-Landschaft geringer Komplexität verfügen, erhalten auf unsere Verrechnungssätze unter Punkt 1.1 bis 1.4 20% Rabatt. In der Regel handelt es sich hierbei um kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, mit einem alleinstehenden Server der mit üblicher Standardsoftware ausgestattet ist. Begründet ist dies durch eine regelmäßig einfacheren und mehr standardisierbaren Anforderungsprofil sowie dem reduziertem Abstimmungs- und Planungsaufwand. Den dadurch entstehenden Kostenvorteil geben wir an den Kunden weiter.

________________

1) Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.
2) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 15 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
3) Die Leistung wird nur berechnet sofern diese nicht bereits über einen Wartungsvertrag abgedeckt wird.
4) Unterrichtspausen gelten als Arbeitszeit.
5) Leistungen welche unter den IT-Grundschutz (Firewall, IDS, IPS, etc.) bzw. die ISO/IEC 27000-Reihe fallen.
6) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 5 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
7) Ein Tag entspricht 8 Stunden.
8) Hochverfügbar sind Systeme die trotz Ausfalls einer seiner Komponenten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterhin den Betrieb gewährleisten.
9) Reisezeit und Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
10) Nicht durch uns zu verantwortende Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
11) Es wird die gesamte Wegstrecke (Anfahrt und Rückfahrt) angesetzt.Stand der Information: 27.02.2017