Nachfolgend erhalten sie eine Übersicht zu unseren Verrechnungssätzen. Informationen zu unseren Wartungsverträgen sind ergänzend dazu unter Wartungsverträge abrufbar.
1 Dienstleistung 1.1 Informationstechnische Systeme (IT) 1.1.1 10-10-11 Installation und Inbetriebnahme 30,001) AW2) 1.1.2 10-10-10 Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme € 30,001) AW2) 1.1.3 10-10-15 Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3) € 30,001) AW2) 1.1.4 10-10-12 Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen in hochverfügbaren Systemumgebungen8) € 45,001) AW2) 1.1.5 10-10-13 Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen im Bereich der IT – Sicherheit5) € 45,001) AW2) 1.2 Telekommunikationssysteme (TK) 1.2.1 10-11-14 Installation und Inbetriebnahme € 30,001) AW2) 1.2.2 10-11-11 Installation und Inbetriebnahme € 30,001) AW2) 1.2.3 10-11-12 Installation und Inbetriebnahme € 30,001) AW2) 1.2.4 10-11-13 Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3) € 30,001) AW2) 1.2.5 10-11-10 Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme € 30,001) AW2) 1.3 Installationsarbeiten (Elekto, DV, TK, Bus) 1.3.1 10-13-10 Elektroinstallation € 22,501) AW2) 1.3.2 10-13-11 Netzwerkinstallation € 22,501) AW2) 1.3.3 10-13-12 Telekommunikation € 22,501) AW2) 1.3.4 10-13-13 Feldbussysteme € 45,001) AW2) 1.4 Support / Hotline (Support-Team) 1.4.1 10-15-11 Telefonische Kundenbetreuung3) € 10,001) AW6) 1.4.2 10-15-10 Fernwartung über das Internet3) € 10,001) AW6) 1.4.3 10-15-12 Fernwartung von hochverfügbaren Systemen3) € 15,001) AW6) 1.4.4 10-15-13 Fernwartung von IT-Sicherheitslösungen3) € 15,001) AW6) 1.4.5 10-15-14 Produktunterstützung für Standardprodukte3) € 10,001) AW6) 1.4.6 10-15-15 Bürodienstleistung / Dateneingabe3) € 3,751) AW6) 1.4.7 10-15-16 Technische Kundenbetreuung im Backoffice3) € 10,001) AW6) 1.5 Schulung und Einweisung (IT/TK) 1.5.1 10-12-10 Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Anwender € 30,001) AW1) 1.5.2 10-12-11 Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Systemverwalter € 45,001) AW1) 1.5.3 10-12-12 Anwenderschulung € 120,001) Stunde4) 1.5.4 10-12-13 Anwenderschulung – Tagessatz € 960,001) Tag7) 1.5.5 10-12-14 Systemverwalterschulung € 180,001) Stunde4) 1.5.6 10-12-15 Systemverwalterschulung – Tagessatz € 1440,001) Tag7) 1.6 Beratung (IT/TK) 1.6.1 10-18-10 Ganzheitliche Unternehmenslösungen € 55,001) AW2) 1.6.2 10-18-11 IT – Infrastruktursysteme € 55,001) AW2) 1.6.3 10-18-12 Telekommunikationslösungen, € 55,001) AW2) 1.6.4 10-18-13 IT – Sicherheit und Grundschutz € 55,001) AW2) 1.6.5 10-18-14 IT – Softwarelösungen € 55,001) AW2) 1.7 Entwicklung von Soft- und Hardwarelösungen (IT) 1.7.2 10-14-21 Entwicklung von elektronischen Baugruppen und Geräten (Hardwareentwurf und Entwicklung dazugehöriger Software) € 45,001) AW2) 1.7.3 10-14-22 Entwicklung von Programmen für industrielle Automation und Gebäudeautomation € 45,001) AW2) 1.9 Wartungsvertrag (IT/TK) 1.9.1 10-16-10 Wartungsvertrag - Wartungsvertrag laut Konzept Detaillierte Informationen sind unter Wartungsverträge abrufbar. siehe Wartungsverträge 2 Reisekosten 2.1 Fahrtkosten 2.1.1 12-10-10 PKW11) € 0,651) km 2.1.2 12-10-11 Anderen Verkehrsmitteln gemäß der tatsächlich 2.1.3 12-10-12 Autobahngebühren und ähnliche Gebühren gemäß der tatsächlich 2.1.4 12-10-13 Parkgebühren und ähnliche Gebühren gemäß der tatsächlich 2.2 Reisezeit 2.2.1 12-15-10 Reisezeit9) Verrechnungssatz 2.2.2 12-15-11 Wartezeit10) Verrechnungssatz 2.3 Verpflegung (Inland) 2.3.1 12-11-10 Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag € 45,001) Tag 2.3.2 12-11-11 Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag, an dem der Reisebeginn nach 12:00 Uhr oder das Reiseende vor 12:00 Uhr liegt € 22,501) Tag 2.4 Verpflegung (Ausland) 2.4.1 12-12-10 Satz für Verpflegung pro Kalendertag gemäß der tatsächlich 2.5 Übernachtung (Inland) 2.5.1 12-13-10 Satz für Übernachtung pro Kalendertag gemäß der tatsächlich 2.6 Übernachtung (Ausland) 2.6.1 12-14-10 Satz für Übernachtung pro Kalendertag gemäß der tatsächlich 3 Zuschläge für außerhalb unserer normalen Arbeitszeit erbrachte Leistungen berechnen wir folgende Zuschläge zu den Verrechnungssätzen: 3.1 für Nachtarbeit ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr + 50% für Arbeit am Samstag + 25% 3.3 für Arbeit an Sonn- und Feiertagen + 100% + 350% für Reisezeit9)€
von Telekommunikationsanlagen
von vernetzten Telekommunikationsanlagen (Verbundsysteme an mehreren Standorten)
eines Unified Messaging System
einschließlich UMS und VoIP1.7.1 10-14-20 Entwicklung von Software für Standardhardware € 30,001) AW2) 1.8 Konstruktionsarbeiten (Maschinen- und Anlagenbau) 1.8.1 10-17-10 Konstruktion mit 3D-CAD System € 7,501) AW6)
nachgewiesenen Kosten
nachgewiesenen Kosten
nachgewiesenen Kosten
mit 10% Rabatt
mit 10% Rabatt
nachgewiesenen Kosten
nachgewiesenen Kosten
nachgewiesenen Kosten3.2 3.4 für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 12 Uhr 3.5 für besondere Feiertagsarbeiten
(24. Dezember ab 12 Uhr, 25. und 26. Dezember)+ 400% für Leistungen die unaufschiebbar sind und ein sofortiges Handeln erfordern: 3.6 für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen innerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA + 200% 3.7 für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA + 300% 4 Abschläge 4.1
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.- 10% 4.2 für Wartezeit10)
Wartezeiten werden mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.- 10%
Rahmenbedingungen:
- Unsere Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Hierin ist eine Stunde Pause enthalten.
- Leistungen erbringen wir generell erst nach Vorliegen eines schriftlichen Auftrages.
- Unsere Leistungen werden auf der Basis unserer jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
- Zu den genannten Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
- Die gesetzliche Arbeitsschutzverordnung gestattet eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Bei Vorliegen besonderer Umstände sind gewissen Ausnahmen zugelassen.
- Können die Arbeiten zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden und liegt die Ursache im Einflussbereich des Kunden, berechnen wir die angefallen Reise- und Wartezeiten nach vorstehender Preisliste.
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1) Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.
2) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 15 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
3) Die Leistung wird nur berechnet sofern diese nicht bereits über einen Wartungsvertrag abgedeckt wird.
4) Unterrichtspausen gelten als Arbeitszeit.
5) Leistungen welche unter den IT-Grundschutz (Firewall, IDS, IPS, etc.) bzw. die ISO/IEC 27000-Reihe fallen.
6) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 5 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
7) Ein Tag entspricht 8 Stunden.
8) Hochverfügbar sind Systeme die trotz Ausfalls einer seiner Komponenten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterhin den Betrieb gewährleisten.
9) Reisezeit und Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
10) Nicht durch uns zu verantwortende Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
11) Es wird die gesamte Wegstrecke (Anfahrt und Rückfahrt) angesetzt.