Versionen im Vergleich

Schlüssel

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1

Dienstleistung

1.1

Informationstechnische Systeme (IT)

1.1.1

10-10-11

Installation und Inbetriebnahme

2230,50001)

AW2)

1.1.2

10-10-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

2230,50001)

AW2)

1.1.3

10-10-15

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

2230,50001)

AW2)

1.1.4

10-10-12

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen in hochverfügbaren Systemumgebungen8)

3045,001)

AW2)

1.1.5

10-10-13

Implementierung, Erweiterung und Veränderung von Lösungen im Bereich der IT – Sicherheit5)

3045,001)

AW2)







1.2

Telekommunikationssysteme (TK)

1.2.1

10-11-14

Installation und Inbetriebnahme
von Telekommunikationsanlagen

2230,50001)

AW2)

1.2.2

10-11-11

Installation und Inbetriebnahme
von vernetzten Telekommunikationsanlagen (Verbundsysteme an mehreren Standorten)

2230,50001)

AW2)

1.2.3

10-11-12

Installation und Inbetriebnahme
eines Unified Messaging System

2230,50001)

AW2)

1.2.4

10-11-13

Wartungsarbeiten und Beseitigung von Störungen3)

2230,50001)

AW2)

1.2.5

10-11-10

Erweiterung und Veränderung bestehender Systeme

2230,50001)

AW2)







1.3

Installationsarbeiten (Elekto, DV, TK, Bus)

1.3.1

10-13-10

Elektroinstallation

1322,75501)

AW2)

1.3.2

10-13-11

Netzwerkinstallation

1322,75501)

AW2)

1.3.3

10-13-12

Telekommunikation

1322,75501)

AW2)

1.3.4

10-13-13

Feldbussysteme

2245,50001)

AW2)







1.4

Support / Hotline (Support-Team)

1.4.1

10-15-11

Telefonische Kundenbetreuung3)

710,50001)

AW6)

1.4.2

10-15-10

Fernwartung über das Internet3)

710,50001)

AW6)

1.4.3

10-15-12

Fernwartung von hochverfügbaren Systemen3)

1015,001)

AW6)

1.4.4

10-15-13

Fernwartung von IT-Sicherheitslösungen3)

1015,001)

AW6)

1.4.5

10-15-14

Produktunterstützung für Standardprodukte3)

710,50001)

AW6)

1.4.6

10-15-15

Bürodienstleistung / Dateneingabe3)

3,751)

AW6)

1.4.7

10-15-16

Technische Kundenbetreuung im Backoffice3)

710,50001)

AW6)







1.5

Schulung und Einweisung (IT/TK)

1.5.1

10-12-10

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Anwender

2230,50001)

AW1)

1.5.2

10-12-11

Einweisung im Rahmen der Inbetriebnahme für Systemverwalter

2245,50001)

AW1)

1.5.3

10-12-12

Anwenderschulung

120,001)

Stunde4)

1.5.4

10-12-13

Anwenderschulung – Tagessatz

960,001)

Tag7)

1.5.5

10-12-14

Systemverwalterschulung

120180,001)

Stunde4)

1.5.6

10-12-15

Systemverwalterschulung – Tagessatz

9601440,001)

Tag7)







1.6

Beratung (IT/TK)

1.6.1

10-18-10

Ganzheitliche Unternehmenslösungen

3355,75001)

AW2)

1.6.2

10-18-11

IT – Infrastruktursysteme

3355,75001)

AW2)

1.6.3

10-18-12

Telekommunikationslösungen,
einschließlich UMS und VoIP

3355,75001)

AW2)

1.6.4

10-18-13

IT – Sicherheit und Grundschutz

3355,75001)

AW2)

1.6.5

10-18-14

IT – Softwarelösungen

3355,75001)

AW2)







1.7

Entwicklung von Soft- und Hardwarelösungen (IT)

1.7.110-14-20Entwicklung von Software für Standardhardware2230,50001)AW2)

1.7.2

10-14-21

Entwicklung von elektronischen Baugruppen und Geräten (Hardwareentwurf und Entwicklung dazugehöriger Software)

3745,50001)

AW2)

1.7.3

10-14-22

Entwicklung von Programmen für industrielle Automation und Gebäudeautomation

3745,50001)

AW2)







1.8Konstruktionsarbeiten (Maschinen- und Anlagenbau)
1.8.110-17-10Konstruktion mit 3D-CAD System57,00501)AW6)






1.9

Wartungsvertrag (IT/TK)

1.9.1

10-16-10

Wartungsvertrag - Wartungsvertrag laut Konzept

Detaillierte Informationen sind unter Wartungsverträge abrufbar.

siehe Wartungsverträge


2

Reisekosten

2.1

Fahrtkosten




2.1.1

12-10-10

PKW11)

0,651)

km

2.1.2

12-10-11

Anderen Verkehrsmitteln

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten

2.1.3

12-10-12

Autobahngebühren und ähnliche Gebühren

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten

2.1.4

12-10-13

Parkgebühren und ähnliche Gebühren

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten







2.2

Reisezeit

2.2.1

12-15-10

Reisezeit9)

Verrechnungssatz
mit
10% Rabatt

2.2.2

12-15-11

Wartezeit10)

Verrechnungssatz
mit
10% Rabatt







2.3

Verpflegung (Inland)

2.3.1

12-11-10

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag

3545,001)

Tag

2.3.2

12-11-11

Pauschalsatz für Verpflegung pro Kalendertag, an dem der Reisebeginn nach 12:00 Uhr oder das Reiseende vor 12:00 Uhr liegt

2722,501)

Tag







2.4

Verpflegung (Ausland)

2.4.1

12-12-10

Satz für Verpflegung pro Kalendertag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten





2.5

Übernachtung (Inland)

2.5.1

12-13-10

Satz für Übernachtung pro Kalendertag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten







2.6

Übernachtung (Ausland)

2.6.1

12-14-10

Satz für Übernachtung pro Kalendertag

gemäß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten


3

Zuschläge


Für für außerhalb unserer normalen Arbeitszeit erbrachte Leistungen berechnen wir folgende Zuschläge zu den Verrechnungssätzen:

3.1

für Nachtarbeit

ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr

+ 50%

3.2

für Arbeit am Samstag


+ 25%

3.3 

für Arbeit an Sonn- und Feiertagen


+ 100%

3.4für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 31. Dezember ab 12 Uhr

+ 250%350%

3.5für besondere Feiertagsarbeiten
(24. Dezember ab 12 Uhr, 25. und 26. Dezember)

+ 400%

für Leistungen die unaufschiebbar sind und ein sofortiges Handeln erfordern:
3.6für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen innerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA
+ 200%
3.7für unverzügliche (sofort, binnen der nächsten 60 Minuten) Bearbeitung von Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten und außerhalb der vereinbarten SLA
+ 300%

4Abschläge
4.1

für Reisezeit9)
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.

- 10%
4.2für Wartezeit10)
Wartezeiten werden mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
- 10%


...

  • Unsere Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Hierin ist eine Stunde Pause enthalten.
  • Leistungen erbringen wir generell erst nach Vorliegen eines schriftlichen Auftrages.
  • Unsere Leistungen werden auf der Basis unserer jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
  • Zu den genannten Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
  • Die gesetzliche Arbeitsschutzverordnung gestattet eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. Bei Vorliegen besonderer Umstände sind gewissen Ausnahmen zugelassen.
  • Können die Arbeiten zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden und liegt die Ursache im Einflussbereich des Kunden, berechnen wir die angefallen Reise- und Wartezeiten nach vorstehender Preisliste.Unternehmen die über eine IT-Landschaft geringer Komplexität verfügen, erhalten auf unsere Verrechnungssätze unter Punkt 1.1 bis 1.4 20% Rabatt. In der Regel handelt es sich hierbei um kleine Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern, mit einem alleinstehenden Server der mit üblicher Standardsoftware ausgestattet ist. Begründet ist dies durch eine regelmäßig einfacheren und mehr standardisierbaren Anforderungsprofil sowie dem reduziertem Abstimmungs- und Planungsaufwand. Den dadurch entstehenden Kostenvorteil geben wir an den Kunden weiter.

________________

1) Alle Preise zzgl. gesetzlicher USt.
2) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 15 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
3) Die Leistung wird nur berechnet sofern diese nicht bereits über einen Wartungsvertrag abgedeckt wird.
4) Unterrichtspausen gelten als Arbeitszeit.
5) Leistungen welche unter den IT-Grundschutz (Firewall, IDS, IPS, etc.) bzw. die ISO/IEC 27000-Reihe fallen.
6) Ein Arbeitswert (AW) entspricht 5 Minuten. Angefangene Arbeitswerte werden vollständig berechnet.
7) Ein Tag entspricht 8 Stunden.
8) Hochverfügbar sind Systeme die trotz Ausfalls einer seiner Komponenten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterhin den Betrieb gewährleisten.
9) Reisezeit und Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
10) Nicht durch uns zu verantwortende Wartezeit gilt als Arbeitszeit. Diese wird mit einem Rabatt von 10% auf den relevanten Verrechnungssatz verrechnet.
11) Es wird die gesamte Wegstrecke (Anfahrt und Rückfahrt) angesetzt.

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