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Schlüssel

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Softwarelizenzen und Softwarepflegeverträge (Anspruch auf Updates im Rahmen eines Vertrags mit dem Lizenzgeber) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Außerhalb des Vertrages fallen auch Lizenzen und Abonnements für unterstützende Produkte, wie Virenscanner oder Datensicherungssoftware.

Kein Bestandteil des Vertrages sind Neuinstallationen, Upgrades, Erweiterungen, Anpassungen, Programmierungen, Schulungen und Verlagerungen von Softwareprodukten. Das gilt auch für Programmierarbeiten und Anpassungen, die im Rahmen eines Softwareupdate erforderlich werden, da der Hersteller diese nicht mit seiner standardisierten Updateroutine erledigt. Diese Leistungen rechnen wir gemäß unserer Verrechnungssätze ab.

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Verfügbarkeit

x

Prüfergebnisse

xUnsere Prüfergebnisse stellen immer den Zustand dar, der im Moment der Prüfung gegeben war. Diese können keine gesicherte Aussage für die Zukunft treffen.

Voraussetzungen

Internetzugang

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Bei erforderlichen Arbeiten vor Ort, hat der Kunde den Zugang zu den Räumlichkeiten in denen die Systeme stehen, während des laut Vertrag vereinbarten Zeitfensters, zu gewähren.

Einschränkungen

Vorhersehbare Ereignisse

Treten Schadensereignisse ein die vermeidbar gewesen wären, sind diese nicht Bestandteil des Wartungsvertrag. Das gilt wenn wir sie im Vorfeld auf das Risiko und den Ausschluss hingewiesen haben.

Der häufigste Fall ist ein bewusster Verzicht auf den Virenschutz, durch den Kunden. Kommt es zu einem Befall, der umfassende Bereinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten zur Folge hat, ist das nicht bestandteil des Vertrages. Derartige Leistungen rechnen wir dann gesondert ab.

Leistungserbringungsort

Vor Ort erbringen wir die Leistung nur am vertraglich festgelegten Sitz des Unternehmens oder bei uns im Haus. Ein weltweiter vor Ort Service ist nicht im Vertrag enthalten.

Erstattungen

Sind wir, aus Gründen die wir zu vertreten haben, nicht in der Lage unsere Leistungen laut Vertrag zu erbringen, gilt nachfolgende Regelung. REGELUNG

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