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Serviceleistungen ohne gesonderten Vertrag

Sofern sie über keinen gesonderten Vertrag verfügen, erhalten sie gemäß der Leistungen in "Stufe I - Bronze".

Diese Leistungen erbringen wir für Produkte und Lösungen, die sie von uns bezogen haben, sofern diese nicht älter als drei Jahre sind und für die der Hersteller selbst noch Support anbietet. Eine Unterstützung für Produkte die über andere Wege beschafft wurden, bieten wir im Rahmen dieser Leistungsstufe nicht an.

Leistungserbringung

Die Details zu der Problemfallunterstützung und der vorausschauenden Wartung haben wir für sie übersichtlich in unserer Gesamtübersicht zusammengefasst. In der Übersicht finden sie auch unsere Leistungen im Rahmen der Unterstützung ihrer Mitarbeiter.

Bitte beachten sie das die Reaktionszeit als laufende Zeit innerhalb der Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit anzusehen ist. Außerhalb dieser Zeiten ist der Ablauf gehemmt.

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Voraussetzungen

Fernwartungszugang

Voraussetzung für den Servicevertrag ist der Einsatz von einer durch uns freigegebenen Fernwartungsoftware. Diese wird kostenfrei durch uns bereitgestellt und eingerichtet. Außerdem gilt der Fernzugriff ohne wiederkehrende Autorisierung durch den Kunden (manuelle Freigabe der Fernwartung durch einen Mitarbeiter) auf Server und andere Netzwerkgeräte, ausgenommen Arbeitsplätze, als vereinbart.

Internetzugang / externer Zugriff

Für den erforderlichen technischen Zugang zu den Systemen hat der Kunde, auf seine Kosten, sorge zu tragen. Es ist erforderlich das von dem Gerät aus ein Zugriff Internetzugriff über Port 80/TCP (http) und Port 443/TCP (https) möglich ist und eine korrekte Namensauflösung gegeben ist Port 53/UDP (DNS).

Physischer Zugang

Bei erforderlichen Arbeiten vor Ort, hat der Kunde den Zugang zu den Räumlichkeiten in denen die Systeme stehen, während der laut Vertrag zugesagten Servicezeiten, zu gewähren.

Erstattungen

Sind wir, aus Gründen die wir zu vertreten haben, nicht in der Lage unsere Leistungen laut Vertrag zu erbringen, gilt nachfolgende Regelung. REGELUNG

Zahlung / Erstattung

Abrechnungsintervall

Die Zahlung erfolgt quartalsweise im Voraus. Sie können auch jährlich im Voraus bezahlen. Hierfür bieten wir ihnen entsprechende Rabatte an. Bei monatlicher Zahlung erheben wir Zuschläge. Details können sie unter Preisliste für Wartungsverträge entnehmen.

Zahlungsweise

Die laufenden Kosten ihres Wartungsvertrages ziehen wir zum Fälligkeitstag mittels SEPA-Firmenlastschrift von ihrem Konto ein. Ein entsprechendes SEPA-Firmenlastschriftformular stellen wir ihnen unter Formulare bereit.

Rückerstattungen

Wir erstatten Beträge auf das Konto von dem wir die Zahlungen erhalten haben. Die Frist für eine Rückerstattung entspricht unseren Zahlungsfristen, laut Vertrag.

Vertragsbeendigung

Kündigungsfristen

Der Vertrag ist quartalsweise mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar.


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