Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Bitte beachten sie das die Reaktionszeit als laufende Zeit innerhalb der Servicebereitschafts- und Leistungserbringungszeit anzusehen ist. Außerhalb dieser Zeiten ist der Ablauf gehemmt.

Hardware

Die Wartungs- und Reparaturarbeiten (Dienstleistung) sind Gegenstand dieses Vertrages, gemäß unserer Leistungsstufen.

Wir ebringen nur die Dienstleistungskomponente. Eine Garantie für die Hardware ist darin nicht enthalten. 

...

nicht Bestandteil dieses Wartungsvertrages. Herstellerunterstützung und eine bestehende Hardwaregarantie, die den Reaktionszeiten ihres Vertrages angepasst ist, muss obligatorisch abgeschlossen werden. Ersatzteile die nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt sind, werden im Bedarfsfall kostenpflichtig beschafft. Nachdem dies von dem Kunden kaufmännisch freigegeben wurde.

Weiterhin sind Anpassungen, Modernisierungen, Hochrüstungen, Erweiterungen, Verlagerungen und Umbauten ihrer Hardware nicht Bestandteil des Vertrages. Derartige Arbeiten rechnen wir gemäß unserer Verrechnungssätze ab.

Software

Im Rahmen des Vertrages pflegen wir die vom Hersteller bereitgestellten Updates und Hotfixes für sie ein. Wir überwachen außerdem die ordnungsgemäße Funktion ihrer Software, sofern dies gemäß unserer Module beauftragt wurde.

Softwarelizenzen und Softwarepflegeverträge (Anspruch auf Updates im Rahmen eines Vertrags mit dem Lizenzgeber) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Außerhalb des Vertrages fallen auch Lizenzen und Abonnements für unterstützende Produkte, wie Virenscanner oder Datensicherungssoftware. Kein Bestandteil des Vertrages sind Neuinstallationen, Upgrades, Erweiterungen, Anpassungen, Programmierungen, Schulungen und Verlagerungen von Softwareprodukten. Diese Leistungen rechnen wir gemäß unserer Verrechnungssätze ab.

Administrativer Zugang

x

Verfügbarkeit

x


Voraussetzungen

Internetzugang

...