Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • Versicherungssumme: 500.000,00 €
  • Jahreshöchstleistung: 23-fache Maximierung der Versicherungssumme

...

  • Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Jahreshöchstleistung: 23-fache Maximierung der Versicherungssumme

...

  • Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Jahreshöchstleistung: 23-fache Maximierung der Versicherungssumme

...

  • Vereinbarte Versicherungssumme: 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Jahreshöchstleistung: 23-fache Maximierung der Versicherungssumme

...

  • Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte,
  • Patentrechte (bis zu 300.000 €),
  • Namens- und Persönlichkeitsrechte;
  • aufgrund von Verstößen gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie unlautere Werbung;
  • wegen Veröffentlichungen (z. B. auf Webseiten, in den sozialen Medien oder auf Blogs) im Zusammenhang
  • mit Produkten und Dienstleistungen des Versicherungsnehmers.

...

Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter aufgrund von Geldbußen, Geldstrafen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen mit Strafcharakter, die der Auftraggeber infolge einer Schlecht- oder Nichterfüllung des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen in der Funktion als benannter Datenschutzbeauftragter/ EU-Datenschutz-Vertreter zu leisten hat und die dieser vom Versicherungsnehmer auf dem Regressweg fordert. Hierzu zählen z. B.

  • Straf- und Bußgelder aufgrund eines DSGVO-Verstoßes (bis 300.000 €)

Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz

...

Der Versicherer ersetzt, auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, nach einer Störung des Betriebes oder aufgrund behördlicher Anordnung Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens. Die Feststellung der Störung des Betriebes oder die behördliche Anordnung müssen in den Zeitraum der Vorwärtsversicherung fallen.


Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Zusammenstellung stellt einen unverbindlichen Auszug aus den Versicherungsbedingungen und versicherten Risiken dar.