Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Virenschutz / Bedrohungsschutz




Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Zentrales ManagementTP130
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Durchführen der vom Hersteller empfohlenen Wartungsaufgaben
  • Überwachen der Schutzmodule
  • Beheben von erkannten Störungen, sofern technisch möglich
  • Benachrichtigung an den Kunden bei Problemen, die nicht autonom zu beheben sind
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der Schutzsoftware, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
  • Beheben von auftretenden Problemen mit einer Funktion der Schutzsoftware, sofern diese Ursächlich nicht außerhalb der Schutzsoftware liegt

Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege. Subskription von Schutzdefinitionen in ausreichender Anzahl für alle zu schützenden Systeme.

Die Schutzlösung muss zentral zu verwalten sein. Eine Softwareverteilung zur Aktualisierung der Schutzkomponenten ist ebenfalls erforderlich.

Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

Es wird vorausgesetzt das die Software ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

Das Modul TP1 ist für alle weiteren Module obligatorisch.

Schutzmodul für Windows DateiserverTP210
Schutzmodul für Linux Dateiserver
10
Schutzmodul für Mailserver (Exchange)TP315
Schutzmodul für Windows ArbeitsplätzeTP45
Schutzmodul für Linux ArbeitsplätzeTP55
Schutzmodul für MacOS ArbeitsplätzeTP65
Schutzmodul für smarte Geräte (Table, Telefon)TP75

Datensicherung




Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Basisüberwachung der DatensicherungBU130
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Überprüfen der Sicherung anhand von Protokollen / Logdateien
  • Beheben von erkannten Problemen, sofern technisch und organisatorisch möglich
  • Benachrichtigung an den Kunden bei Problemen, die nicht autonom zu beheben sind
  • Beheben von Störungen mit der Datensicherung

Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

Ein zentrales Management der Datensicherung ist obligatorisch.

Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

Es wird vorausgesetzt das die Software ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

Erweiterte Validierung der DatensicherungBU280
  • Durchführen einer Wiederherstellung auf gesonderter Hardware, der gesicherten Systeme im Falle eines
    • Totalverlusts (Disaster Recovery)
    • Datenverlust (Wiederherstellung einzelner Daten)
  • keine

Das Modul BU2 setzt das Modul BU1 voraus.

Der Wiederherstellungstest erfolgt halbjährlich.

Überwachung je weiterer SicherungsagentBU310
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Beheben von erkannten Problemen, sofern technisch und organisatorisch möglich
  • Benachrichtigung an den Kunden bei Problemen, die nicht autonom zu beheben sind
  • Beheben von Störungen mit der Datensicherung
Nur in Verbindung mit Modul BU1 buchbar.Es wird vorausgesetzt das die Software ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

Telekommunikationssysteme / UC

...

Krisen- und Notfallmanagement




Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Lexware financial office premiumBA130
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Durchführen der vom Hersteller empfohlenen Wartungsaufgaben
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Überwachen der serverseitigen Komponenten, der Anwendung
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der Software, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
  • Beheben von auftretenden Problemen mit einer Funktion der Software, sofern diese Ursächlich nicht außerhalb der Software liegt

Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

Es wird vorausgesetzt das die Software ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

DATEV / HS AuftragsbearbeitungBA230
DATEV RechnungswesenBA330
SAGE HWPBA430