Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Zentrales ManagementTP130
  • Einspielen von erforderlichen Updates, ausgenommen die sich automatisch aktualisierenden Schadsoftwaresignaturen und Programmmodule
  • Durchführen der vom Hersteller empfohlenen Wartungsaufgaben
  • Überwachen der Schutzmodule
  • Beheben von erkannten Störungen, sofern technisch möglich
  • Benachrichtigung an den Kunden bei Problemen, die nicht autonom zu beheben sind
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der Schutzsoftware, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
  • Beheben von auftretenden Problemen mit einer Funktion der Schutzsoftware, sofern diese Ursächlich nicht außerhalb der Schutzsoftware liegt

Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege. Subskription von Schutzdefinitionen in ausreichender Anzahl für alle zu schützenden Systeme.

Die Schutzlösung muss zentral zu verwalten sein. Eine Softwareverteilung zur Aktualisierung der Schutzkomponenten ist ebenfalls erforderlich.

Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

Es wird vorausgesetzt das die Software ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

Das Modul TP1 ist für alle weiteren Module obligatorisch.

Schutzmodul für Windows DateiserverTP210
Schutzmodul für Linux Dateiserver
10
Schutzmodul für Mailserver (Exchange)TP315
Schutzmodul für Windows ArbeitsplätzeTP45
Schutzmodul für Linux ArbeitsplätzeTP55
Schutzmodul für MacOS ArbeitsplätzeTP65
Schutzmodul für smarte Geräte (Table, Telefon)TP75

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Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Telekommunikationssystem (Einzelanlage oder vernetztes System)UC110
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Durchführen der vom Hersteller empfohlenen Wartungsaufgaben
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem Telekommunikationssystem, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

Im Netzverbund, pro Einzelanlage.

Geschuldet wird nur die Arbeitszeit, Reisezeit und Reisekosten.

Es wird vorausgesetzt das ihr Telekommunikationssystem ordnungsgemäß, nach Herstellervorgaben, installiert und konfiguriert ist.

ISDN-Amtskopf (BRI und PRI)UC21
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem ISDN Amtskopf, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
  • Melden von Störungen an den Netzbetreiber, sofern die Störung nicht Netzseitig ist

pro Leitung

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

IP-Amtskopf (SIP)UC32
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem IP Amtskopf, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
  • Melden von Störungen an den Netzbetreiber, sofern die Störung nicht Netzseitig ist
Eine VoIP gerechte Einrichtung des Kundennetzwerkes wird vorausgesetzt. Das Umfasst die Abwicklung des VoIP Traffic unter Einsatz von QoS, und VLAN Technologie.

pro Leitung

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

DECT Basisstation (UP0)UC41
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der DECT Basisstation, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)

pro Basisstation

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

DECT IP-BasisstationUC52
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der DECT IP Basisstation, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Eine VoIP gerechte Einrichtung des Kundennetzwerkes wird vorausgesetzt. Das Umfasst die Abwicklung des VoIP Traffic unter Einsatz von QoS, und VLAN Technologie.

pro Basisstation

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

UP0-Nebenstelle mit TelefonUC61
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem UP0 Nebenstelle / Telefon, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

pro Nebenstelle

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

a/b-NebenstelleUC71
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem a/b Nebenstelle, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)

pro Nebenstelle

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

IP-Nebenstelle mit Telefon (HFA, SIP)UC82
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der IP Nebenstelle / Telefon, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)

Eine VoIP gerechte Einrichtung des Kundennetzwerkes wird vorausgesetzt. Das Umfasst die Abwicklung des VoIP Traffic unter Einsatz von QoS, und VLAN Technologie.

Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

pro Nebenstelle

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

DECT-HandsetUC91
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in dem DECT Handset, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

pro Handset (Telefon)

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

UC-ApplikationUC101
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der Applikation, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

pro Nutzer

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.

TAPI-SchnittstelleUC111
  • Einspielen von erforderlichen Updates
  • Benachrichtigung an den Kunden bei zukünftig zu erwartenden Problemen (z. B. Inkompatibilitäten)
  • Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in der Schnittstelle, sofern dies technisch Möglich ist (z. B. ein Update des Herstellers vorliegt, der den Fehler behebt)
Vertrag mit dem Softwarehersteller über die Softwarepflege.

pro installierten Gerät

Der Abschluss des Moduls UC1 ist obligatorisch.


Anwenderunterstützung




Leistungsumfang

ModulModulcodePunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
Microsoft Office für WindowsUS130
  • keiner
  • Unterstützung bei Fragen zur Anwendung
  • Hilfe bei der Gestaltung von Programm unterstützten Problemlösungen
Es wurde das Modul für die Wartung der Software gebucht, für die das Anwenderunterstützungsmodul gebucht wird.

Die Anwenderunterstützung ersetzt keine Schulung.

Die Unterstützung dient dazu, dem Anwender bei konkreten Falldarstellungen Unterstützung zu leisten. Eine umfassende Formatierung oder Erstellung von Dokumenten, ist nicht Gegenstand der Anwenderunterstützung.

Pro Monat sind bis zu 30 Minuten für die Anwenderunterstützung enthalten.

Microsoft Office für MacUS230
Microsoft ProjectUS330
Microsoft InfoPathUS430
Microsoft GrooveUS530
Microsoft VisioUS630

Richtlinieneinhaltung




Leistungsumfang

ModulAbrechnungsschlüsselPunktmengeproaktivreaktivVoraussetzungenHinweise
E-Mail KommunikationCL1siehe Hinweise
  • Versand von Testmails, ggf. mit Anlagen und definierten Anweisungen, mit dem Ziel Handlungen zu veranlassen, die den Unternehmensvorschriften entgegen stehen
  • Durchführen der proaktiven Leistungen, nach Aufforderung
Gesonderter Vertrag, über die vereinbarten Leistungen.Dieses Modul ist nur individuell kalkulierbar. Daher ist kein Punktwert angegeben.
Telefonischer KontaktCL2
  • Testanrufe zum Zwecke der Erlangung von Informationen oder zum erreichen von Handlungen, die den Unternehmensvorschriften entgegen stehen
Schriftlicher KontaktCL3
  • Erstellen von Schreiben unter Nachahmung von offiziellen Schriftstücken, mit dem Ziel Handlungen zu veranlassen, die den Unternehmensvorschriften entgegen stehen

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